Berufsqualifikation
Die Arbeit im Rettungsdienst erfordert ein breites Spektrum an Fähigkeiten von den Mitarbeitern ein. Teamfähigkeit steht dabei an erster Stelle, denn auf den Rettungsmitteln wird immer zu zweit gearbeitet. Zudem tritt man ständig in Kontakt mit Patienten, Angehörigen, Schaulustigen oder Kollegen anderer Organisationen wie Feuerwehr oder Polizei.
Aber auch menschliches Einfühlungsvermögen, sich Einstellen können auf ständig wechselnde Einsatzsituationen, der Umgang mit Extremsituationen und dem Leid anderer Menschen, ein umfangreiches Fachwissen sowie das Arbeiten im Schichtdienst - auch an Wochenenden und Feiertagen - gehören mit zum Berufsbild.
I. Qualifikationen im Rettungsdienst
Mit den folgenden Qualifikationen ist es möglich, im Rettungsdienst zu arbeiten. Die kostenpflichtigen Ausbildungen können an Rettungsdienstschulen absolviert werden. Diese stehen in der ganzen Bundesrepublik von verschiedenen Anbietern und Trägern zur Verfügung. Für Krankenpfleger gibt es die Möglichkeit über eine verkürzte Ausbildung in den Beruf des Rettungsassistenten einzusteigen.
DRK-Rettungsschulen finden Sie hier: DRK-Rettungsschulen
Es gibt die folgenden Berufs-Qualifikationen:
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Rettungshelfer (RH)
Ausbildung
4 Wochen Lehrgang an Rettungsschulen
2 Wochen Praktikum im Krankenhaus
2 Wochen Rettungswagenpraktikum
Einsatzgebiet: Auf dem KTW gemeinsam mit einem verantwortlichen Rettungssanitäter
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Rettungssanitäter (RS)
Ausbildung
4 Wochen an Rettungsdienstschulen
4 Wochen Klinikpraktikum
4 Wochen Rettungswagenpraktikum
1 Woche Abschlusslehrgang mit anschließender staatlicher Prüfung an der Rettungsschule
Einsatzgebiet: Eigenverantwortlich auf KTW (mit anderem RS oder RH). Auf RTW oder MZF gemeinsam mit verantwortlichen Rettungsassistenten
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Rettungsassistent (RA)
Ausbildung
1 Jahr Rettungsschule mit Praktika im Krankenhaus und auf der Rettungswache, staatliche Prüfung
1 Jahr Lehrrettungswache als Anerkennungsjahr mit Abschlussgespräch
Verkürzung bei abgeschlossener Rettungssanitäterausbildung und Anerkennung der praktischen Tätigkeit
Einsatzgebiet: Eigenverantwortlich auf Rettungswagen oder Krankenwagen.
Auf dem Notarzteinsatzfahrzeug als Fahrzeugführer und Assistent des Notarztes (ebenso auf dem Intensivtransportwagen).
Verantwortlich auf dem RTW und KTW für Rettungssanitäter und –helfer. Auf dem Notarzteinsatzfahrzeug assistiert der Rettungsassistent dem Notarzt.
II. Weitere Funktionsträger im
Rettungsdienst (eine Auswahl)
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Leiter Rettungsdienst
Er hat die Aufgabe, die gesetzlichen Vorgaben und die Unternehmensziele sowohl im wirtschaftlichen als auch im Sinne des DRK für den Bereich des Rettungsdienstes qualifiziert zu erfüllen. Als Ansprechpartner steht er einerseits für alle Mitarbeiter unseres Verbandes andererseits auch für unsere Kunden (Patienten, Ärzte, Krankenhauspersonal, Krankenkassen, Träger des Rettungsdienstes usw.) zur Verfügung.
Er ist weisungsbefugt gegenüber allen Mitarbeitern des Rettungsdienstes, Krankentransportes und er trägt Verantwortung für die Besetzung der einzelnen Rettungsmittel und Dienststellen. Er wirkt bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen und medizinischen Geräten und bei der Einstellung des Personals maßgeblich mit.
In Rettungsdienst des DRK Göttingen-Northeim gibt es zwei Rettungsdienstleiter (je Bereich Göttingen und Bereich Northeim)
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Rettungswachenleiter
Der Rettungswachenleiter leitet eine Rettungswache. Er vertritt die Rettungswache nach außen und koordiniert die Arbeit des Rettungsdienstpersonals und ist auch ggf. für die Dienstpläne und Materialbeschaffung verantwortlich.
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Lehrrettungsassistenten
Lehrrettungsassistenten sind für die Anleitung und Ausbildung von Praktikanten in der Ausbildung zum Rettungshelfer, zum Rettungssanitäter bzw. zum Rettungsassistenten auf der Lehrrettungswache verantwortlich.
Sie übernehmen i.d.R. die Organisation der Fortbildung an der Rettungswache und wirken hier auch mit. Sie arbeiten dabei eng mit der Rettungsschule zusammen. Lehrrettungsassistenten sind ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung in der Rettungsdienstausbildung.
Die Ausbildung zum LRA findet an einer Rettungsschule statt. In einem Kurs mit 120 Unterrichtsstunden werden Kenntnisse aus den Bereichen Rechtskunde, Pädagogik und Soziales Management vermittelt. Die Zugangsvoraussetzungen für den LRA-Lehrgäng sind mindestens 2 Jahre prakt. Erfahrung im Rettungsdienst und der Aufgabe angemessene notfallmedizinische Fachkenntnisse.
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Desinfektoren
Im Rettungsdienst und Krankentransport kommen das Behandlungs- und Diagnosematerial, die Einsatzfahrzeuge und auch das Personal immer wieder in Kontakt mit Krankheitserregern oder menschlichen Gewebe oder Körperflüssigkeiten.
Die Desinfektoren sind im Rettungsdienst Ansprechpartner für die Desinfektion des Behandlungs- und Diagnosematerial und der Einsatzfahrzeuge. Eine Rufbereitschaft gewährleistet rund um die Uhr einen kompetenten Ansprechpartner für unser Rettungsdienstpersonal.
Die Desinfektoren schulen zudem die Mitarbeiter jährlich im Bereich der Hygiene und Infektionsprävention. Der Desinfektor ist zudem für die Kontrolle der bei jedem Einsatzfahrzeug einmal in der Woche stattfinden Routinedesinfektion (gesamtes Fahrzeug innen – inkl. Geräte und Material) zuständig.
Desinfektors wird man über eine entsprechende Ausbildung sowie eine jährlich stattfindende Fortbildung und wird so zur Fachkraft im Hygienebereich.