
Ambulante Pflege
Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Unser ambulanter Pflegedienst vor Ort stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.
Ambulanter Pflegedienst für den Raum Einbeck
Unsere Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 16:00 UhrAnschrift
DRK-Ambulante Pflege im Landkreis Northeim gGmbH
Tiedexer Tor 6c, 37574 Einbeck
„So viel Selbstständigkeit wie möglich und so viel Hilfe wie nötig“!
Wir als ambulanter Pflegedienst bieten Ihnen:
- Ganzheitliche Betreuung
- Versorgung und Beratung
- Pflegeleistungen für Hilfe- und Pflegebedürftige sowie Menschen mit Behinderungen.
Größten Wert in der Umsetzung legen wir auf gute Zusammenarbeit mit Hausärzten, Angehörigen sowie allen an der Versorgung beteiligten Institutionen und Personen. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die Erhaltung und Förderung der Gesundheit sowie die Wiederherstellung der Eigenständigkeit. Um diese Ziele zu erreichen, legen wir neben qualifizierter Pflege und Betreuung vor allem Wert auf einfühlsamen Umgang und Rücksichtnahme auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der uns anvertrauten Menschen. Mit unserer Hilfe können Pflegebedürftige selbstbestimmt in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung verbleiben. Die Versorgung erfolgt durch examiniertes Personal auf liebe- und verständnisvolle Art und Weise, wobei die Wünsche der Betroffenen im Vordergrund stehen.
Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?
- chronisch Kranke
- kurzzeitig Erkrankte
- behinderte Menschen
- pflegebedürftige Menschen jeden Alters
- Personen, die ein ärztlichen Rezept zur häuslichen Pflegen haben
Foto: A. Zelck/DRK e. V.
Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
- Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
- Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
- Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung
- Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung
Wo kann ich mehr erfahren?
Die Leistungen der Pflegeversicherung
Unterstützung und Hilfen | ||||
§36 SGB XI Sachleistungen | ||||
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für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 | Leistungen bis zu einem Gesamtwert von 724 Euro | |||
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für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3 | Leistungen bis zu einem Gesamtwert von 1 363 Euro | |||
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für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4 | Leistungen bis zu einem Gesamtwert von 1 693 Euro | |||
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für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5 | Leistungen bis zu einem Gesamtwert von 2 095 Euro | |||
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Körperbezogene Pflegemaßnahmen
- Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
- Hautpflege, Haarpflege
- Aus- und Ankleiden
- Mobilisation, Bett richten
- Mundpflege, Rasur
- Lagerung, Krankenbeobachtung
- Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Behandlungspflege
- Injektionen
- Verbände
- Katheter legen und wechseln
- Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
- Dekubitus-Versorgung
- Augentropfen verabreichen
- Medikamentenkontrollen und -verabreichung
- Absaugen
- Stoma-Versorgung
- Einläufe
- Enterale Ernährung über PEG Sonde
- Parenterale Ernährung über Port
Verhinderungspflege
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team.
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
- aus dem Krankenhaus entlassen werden
- aber noch nicht rehafähig sind
- kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben
- Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
- Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
- Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI