Die Schulbegleitung ist eine ambulante Leistung der Eingliederungshilfe zur Erlangung einer angemessenen Schulbildung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz.
Der individuelle Bedarf für den einzelnen Schüler wird durch den Leistungsträger (zuständiger Landkreis) ermittelt. Ebenso werden der Zeitraum und die Intensität in jedem Einzelfall vom Leistungsträger vorgegeben.